Unternehmens- und Vereinsgründung

Schon bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen: Welche Rechtsform soll gewählt werden? Was kostet die Gründung?

Der Notar steht Ihnen schon bei der Gründung Ihres Unternehmens mit seinem Fachwissen zur Seite. Er unterstützt und berät Sie als Experte bei der Vertragsgestaltung von Unternehmenseinkäufen und Fragen der Unternehmensnachfolge.

Als ausgewiesener Experte im Gesellschaftsrecht berät der Notar Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform. 

Unternehmensgründung

Die Geschäftsidee ist geboren. Nun wollen Sie Ihren Traum verwirklichen und Unternehmer werden. Eine der ersten und wichtigsten Fragen, die sich bei der Unternehmensgründung stellt, ist die der geeigneten Rechtsform der Firma.

Ihr Notar wird alle wesentlichen Rechtsprobleme im Beratungsgespräch mit Ihnen klären, Sie in der Wahl des Namens Ihres Unternehmens (Firma) unterstützen und die Eintragung in das Handelsregister veranlassen.

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Der Betrieb eines Unternehmens als Kaufmann bzw. Kauffrau erfordert die Eintragung in das Handelsregister als „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“.

Der Einzelkaufmann haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Diese Gesellschaftsform eignet sich für kleinere und mittlere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit keine größeren Haftungsrisiken birgt.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

In der offenen Handelsgesellschaft (OHG) schließen sich mehrere Personen mit dem Zweck kaufmännischer Zusammenarbeit zusammen.

Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Die OHG ist über den Notar von allen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ähnlich der OHG, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.

Der Unterschied zur OHG besteht darin, dass neben dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt in der Höhe seiner Hafteinlage haftet (Kommanditist).

Die KG wird nach außen hin ausschließlich durch den beziehungsweise die Komplementäre vertreten. Kommanditisten haben keine Befugnis zur Geschäftsführung.

GmbH und Aktiengesellschaften

Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Unternehmensform. Die Gründer müssen gemeinsam ein Stammkapital von mindestens € 25.000 aufbringen. Der Vorteil der GmbH liegt in ihrer Haftungsbegrenzung auf die Höhe des Stammkapitals.

Bei der Aktiengesellschaft muss ein Stammkapital von mindestens € 50.000 aufgebracht werden. Die AG hat für Neugründungen eher selten praktische Bedeutung.

Allerdings kann sie im Einzelfall eine sinnvolle Alternative zu den anderen genannten Rechtsformen darstellen. Ihr Notar wird Sie stets sachkundig beraten und die beste, passende Gesellschaftsform vorschlagen.

Beratung bei Unternehmensnachfolge

Genauso wie Unternehmensgründungen müssen auch Unternehmensnachfolgen gründlich und vorausschauend geregelt werden. Selbst wenn der Zeitpunkt der Übergabe eines Unternehmens nicht feststeht, sollte eine Vorsorgeregelung nicht fehlen.

Ihr Notar unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Unternehmensvorsorge- und Nachfolgeregelung. 

 

Notarin Matina Weber
Notarin Matina Weber